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Ortsgemeinde Braunshorn
Ortsgemeinde Braunshorn

Geschichte und Entwicklung der Ortsgemeinde

 

Gründer waren die "Herren von Braunshorn" um 1090 n. Christus

Einer der Stammsitze war die Turmhügelburg Dudenroth der Herren von Braunshorn, die als älteste Wehranlage des Hunsrücks angesehen werden kann. Im Jahre 1098 war die erste urkundliche Erwähnung der Burg des Gandolf von Braunshorn.

Die erste Kirche wurde zu der Zeit von Heinrich von Braunshorn im Jahre 1175 im Ort gebaut

 

Da es keine männlichen Nachkommen gab gelangte Braunshorn im Jahre 1363 durch eine Heirat in den Besitz der Herren von Winneburg-Beilstein.

Braunshorn/Dudenroth lag im 17 Jahrhundert im Bereich des "Dreiherrischen Gerichts" mit Sitz in Beltem (heute: Beltheim). In unserer Gegend schnitten sich die politischen Territorien der

o Pfalzgrafen zu Simmern

o Boose von Waldeck und

o Grafen von Braunshorn.

 

1798 wird Dudenroth/Braunshorn von der französischen "Mairie" Gödenroth verwaltet und liegt nun im Canton Castellaun innerhalb des Arrondissement Simmern und des Departement Rhyn et Moselle.

 

1804 wird im Canton Castellaun das französische Gesetzeswerk "Code Civil" eingeführt.

In der Neujahrsnacht 1814 setzen preußische Truppen unter Marschall Blücher bei Kaub über den zugefrorenen Rhein, befreien die linksrheinischen Lande von der Franzosenherrschaft und erklären diese am 01. Juni 1815 offiziell für preußisches Gebiet. In den Dörfern des Hunsrücks wird der preußische Adler aufgerichtet. Braunshorn/Dudenroth wird nun von der Bürgermeisterei Pfalzfeld innerhalb des Kreises St. Goar verwaltet.

 

Das linksrheinische Gebiet und damit auch der Hunsrück warenin dieser Zeit als Grenzland vernachlässigt. Dies zeigt sich zu Beginn dieses Jahrhunderts besonders am Fehlen von Gewerbe und Industrie. Abgesehen von der Provenzialstraße von Boppard nach Simmern gab es meist nur schlecht ausgebaute Wege, die die einzelnen Dörfer miteinander verbanden. Haupterwerbsquelle der Einwohner war die Landwirtschaft. Sie konnte in Anbetracht der geringen Größe der landwirtschaftlichen Betriebe und der Tatsache, dass es nur Böden mittlerer oder geringer Qualität gab, aber nicht allein das Familieneinkommen der Hunsrückbewohner sichern. In den Wintermonaten brachten Arbeiten im Gemeindewald zusätzliche Einnahmen. Dies reichte aber nicht aus, um den nachwachsenden Generationen eine ausreichende Existenzgrundlage zu gewährleisten. So suchten sich viele Jüngere eine Arbeitsstätte im Raum Köln, Düsseldorf und zum Teil auch im Ruhrgebiet, um dort in den Wintermonaten oder für immer zu arbeiten. Andere, insbesondere Frauen, versuchten sich in Städten des Rheinlandes als Wandergewerbetreibende durch den Verkauf Hunsrücker Wolle und der Produkte der in der Zwischenzeit errichteten kleineren Strickereien zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.

 

Nach der Verwaltungsreform im Jahr 1974 schließen sich die ehemals selbstständigen Gemeinden Braunshorn, Dudenroth und Ebschied zu der Gruppengemeinde Braunshorn zusammen. Verwaltet wird die dem Rhein-Hunsrück Kreis zugehörige Gruppengemeinde von der Verbandsgemeinde Kastellaun.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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